__ nach Eingang der Kostennote bestimmt werde) anficht, ist er nicht in eigenen rechtlich geschützten Interessen betroffen und folglich nicht zur Beschwerdeführung legitimiert. Die beantragte Aufhebung der Ziffern 5 bis 11 der Verfügung wird denn auch nicht begründet. Insofern ist auf die Beschwerde ebenfalls nicht einzutreten.