Mit Verfügung vom 29. Juli 2025 wurden die Parteien darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Beschwerdekammer in der Besetzung Oberrichter Schmid, Oberrichter Horisberger sowie Oberrichterin Hubschmid über die Beschwerde befinden werde. Der Antrag, es sei dem Beschwerdeführer unter Nennung der Verfahrensnummer und unter Beilegung der verfahrensabschliessenden Erkenntnis bekannt zu geben, ob Mitglieder des Spruchkörpers des Obergerichts des Kantons Bern bereits an