Der Beschuldigte 3, verteidigt durch Fürsprecher und Notar F.________, beantragte in seiner innert verlängerter Frist eingereichten Stellungnahme vom 24. Juni 2025 die Abweisung der Beschwerde. Der unentgeltliche Rechtsbeistand des Beschwerdeführers reichte am 3. Juli 2025 Schlussbemerkungen ein und hielt an den gestellten Rechtsbegehren fest. 1.4 Mit Verfügung vom 29. Juli 2025 wurden die Parteien darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Beschwerdekammer in der Besetzung Oberrichter Schmid, Oberrichter Horisberger sowie Oberrichterin Hubschmid über die Beschwerde befinden werde.