Der Beschuldigte 2, verteidigt durch Rechtsanwalt D.________, beantragte in seiner Stellungnahme vom 13. Juni 2025 die Abweisung der Beschwerde. Der Beschuldigte 1, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, verzichtete am 16. Juni 2025 auf eine förmliche Stellungnahme. Der Beschuldigte 4, verteidigt durch Rechtsanwalt Dr. H.________, beantragte gleichentags, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten; eventualiter sei die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen. Der Beschuldigte 3, verteidigt durch Fürsprecher und Notar F.___