Weiter wurde festgestellt, dass die in der Eingabe vom 3. April 2025 erfolgten Ausführungen zur Sache nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingelangt seien und auch nicht als Replik betrachtet werden könnten. Mit Verfügung vom 23. Mai 2025 stellte der Präsident i.V. fest, dass das Beschwerdeverfahren BK 24 290 rechtskräftig abgeschlossen sei und nahm das vorliegende, sistierte Beschwerdeverfahren wieder auf. Der Beschwerdeführer wurde darauf hingewiesen, dass sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, welches mit Verfügung vom 19. Juli 2025 (BK 24 290) gutgeheissen wurde, weiterhin Gültigkeit habe.