Der Arztbericht vom 02.10.2013 (B1), die Beschlüsse BK 20 187 vom 22.07.2020 (B2), BK 19 473 (B3) und SK 20 64 (B4) sowie die (bereits aktenkundigen) Medizinische Unterlagen Burgdorf (B5) werden zu den Akten erkannt.» Eventualiter: Es sei festzustellen, dass es im vorliegenden Verfahren zu einer Verletzung von Art. 2 und Art. 3 i.V.m. Art. 13 EMRK gekommen ist. Eventualiter: Es sei festzustellen, dass es im vorliegenden Verfahren zu einer Verletzung von Art. 6 Ziff. 1 EMRK gekommen ist. 2.4 Es seien keine Kosten zu erheben.