1.1. Es sei dem Kläger im Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Rechtsverbeiständung durch den Schreibenden. 1.2. Es sei dem Kläger die Zusammensetzung des Spruchkörpers des Obergerichts bekannt zu geben. 1.3. Es sei gleichzeitig dem Kläger unter Nennung der Verfahrensnummer und unter Beilegung der verfahrensabschliessenden Erkenntnis bekannt zu geben, ob Mitglieder des Spruchkörpers des Obergerichts bereits an Verfahren beteiligt gewesen sind, in welchen nachfolgende Personen als Partei in Erscheinung sind: - C.________, geb. C.________