1. 1.1 Mit Verfügung vom 2. Juli 2024 wies die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) die Anträge des Strafklägers vom 25. Juni 2024 («Paginierung der Akten, Edition der Akten zum Vorfall vom 2. Oktober 2013 Q.________ und der Kapo, Nachfrage beim N.________, weshalb der Arztbericht vom 2. Oktober 2013 nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde, Edition der Verfahrensakten BK 20 187, BK 19 473 und SK 20 64, Edition der Personalakten des Beschuldigten und Edition der Polizeiakten zu den Beschuldigten»[Ziffer 1]) sowie sein Gesuch um Wechsel des amtlichen Rechtsbeistandes (Ziffer 2) ab.