7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Auf das Ausstandsgesuch gegen die Gesuchsgegnerin 2 wird nicht eingetreten. 2. Das Ausstandsgesuch gegen den Gesuchsgegner 1 wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 4. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers für das Ausstandsverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt.