In der Folge leitete der Gesuchsgegner 1 das Ausstandsgesuch am 2. August 2024 zusammen mit den Verfahrensakten an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter. Mit Verfügung vom 8. August 2024 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Ausstandsverfahren und stellte das Ausstandsgesuch den Parteien zu. Gleichzeitig wurden der Gesuchsgegner 1 und die Gesuchsgegnerin 2 zur Stellungnahme aufgefordert. Die Straf- und Zivilklägerin erhielt Gelegenheit, sich zu äussern.