hängig. Nachdem dem Gesuchsteller bzw. seinem amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt B.________, am 9. Juli 2024 Akteneinsicht gewährt worden war, stellte dieser am 15. Juli 2024 bei der Staatsanwaltschaft ein Ausstandsgesuch gegen Staatsanwalt E.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner 1) und dessen Assistentin F.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin 2). Mit Schreiben vom 25. Juli 2024 legte der Gesuchsgegner 1 seine Position gegenüber dem Gesuchsteller bzw. dessen amtlichen Verteidigung dar und ersuchte um Mitteilung, ob am Gesuch (sowie an einem weiteren Antrag) festgehalten werde.