Solche werden auch nicht konkret begründet. Entgegen seinen Vorbringen kann zudem der Entscheid des JVBHA vom 7. Juli 2023 zur Begründung der Rückfallgefahr herangezogen werden. Es handelt sich um einen mehrseitigen Entscheid eines Amtes, welches sich bereits über längere Zeit mit dem Beschwerdeführer zu beschäftigen hatte und sich dabei auf zwei Gutachten sowie einen Bericht der Bewährungshilfe stützte. Es gibt keine Hinweise, dass die Aussichtslosigkeit der ambulanten Massnahme nicht begründet ist. Abgesehen davon wären Einwände gegen diesen Entscheid in einem Rechtsmittelverfahren vorzubringen.