Beilage delegierte Stellungnahme der Staatsanwaltschaft [BK 24 315]). Am 20. April 2019 wurde der Beschwerdeführer nach Verbüssung seiner gesamten Freiheitsstrafe von 30 Monaten definitiv aus der Haft entlassen. Die angeordnete ambulante Massnahme wurde weitergeführt (vgl. Entscheid des Amts für Justizvollzug und Bewährungshilfe des Kantons Freiburg [nachfolgend: JVBHA] vom 7. Juli 2023, S. 2; KZM 23 1403). Im vorliegenden Verfahren werden ihm erneut u.a. mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern sowie Pornografie vorgeworfen, wobei die Tatvorwürfe identisch zu denjenigen im vorerwähnten Urteil sind.