Im Zusammenhang mit dem in Freiburg gegen ihn geführten Strafverfahren u.a. wegen sexueller Handlungen mit Kindern und Pornografie befand er sich bereits vom 30. Dezember 2015 bis 29. März 2016 in Untersuchungshaft. Nachdem die Polizei festgestellt hatte, dass der Beschwerdeführer ab Frühling/Sommer 2016 weiter delinquierte, wurde ab dem 19. Januar 2017 erneut Untersuchungshaft angeordnet (vgl. Urteil des Strafgerichts des Sensebezirks vom 16. März 2018; Beilage delegierte Stellungnahme der Staatsanwaltschaft [BK 24 315]).