6 gerichts des Sensebezirks vom 16. März 2018 wegen sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfach begangen, teilweise Versuch, Pornografie, mehrfach begangen, teilweise Versuch, Verleumdung sowie versuchter Drohung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Er ist damit einschlägig vorbestraft. Das Vortatenerfordernis ist erfüllt.