Vielmehr erscheinen ihre rapportierten Aussagen differenziert und enthalten auch entlastende Antworten. Weiter bestätigt die Auswertung der Mobiltelefone der mutmasslichen Opfer im Wesentlichen ihre Angaben. Beispielsweise geht aus der WhatsApp-Unterhaltung des Beschwerdeführers mit G.________ auch hervor, dass mehrfach von Sex die Rede war (vgl. Ermittlungsbericht vom 19. Oktober 2023, S. 4 sowie Beilage 1 zur Hafteröffnung mit Auszügen der WhatsApp-Nachrichten; KZM 23 1403).