___ davon auszugehen, dass ein mehrmaliges (10 bis 20 Mal) Berühren oder Kneifen des Penis des Opfers bereits angesichts des Altersunterschieds (knapp 20 Jahre) kaum als zufällig einzustufen ist. Zudem weisen die Aussagen von G.________, F.________ sowie J.________ auf absichtliche Berührungen hin und enthalten sogar konkrete Anhaltspunkte auf Zwang und Druck. Die Aussagen der Opfer erscheinen dabei glaubhaft. Es gibt keine Hinweise, dass sie den Beschwerdeführer zu Unrecht belasten. Vielmehr erscheinen ihre rapportierten Aussagen differenziert und enthalten auch entlastende Antworten.