In Zweifelsfällen wird nach den Umständen des Einzelfalls die Erheblichkeit relativ, etwa nach dem Alter des Opfers oder dem Altersunterschied zum Täter, bestimmt. Das Merkmal der Erheblichkeit grenzt sozialadäquate Handlungen von solchen ab, die tatbestandsmässig sind (Urteil des Bundesgerichts 6B_33/2022 vom 9. Dezember 2022 E. 2.2.1 mit zahlreichen Hinweisen). Die Aussagen der mutmasslichen Opfer enthalten konkrete und offensichtliche Hinweise auf sexualbezogene Handlungen durch den Beschwerdeführer. Sowohl mit Blick auf die einzelnen Aussagen (insbesondere diejenigen von G.________ sowie J.____