Er habe ihm (dem Beschwerdeführer) über 60 Bilder von seinem erigierten Penis geschickt. Er habe auch Schwanzbilder vom Beschwerdeführer erhalten. Insgesamt habe er sich dreimal mit dem Beschwerdeführer getroffen. Es sei zu Zungenküssen gekommen. Er habe das nicht gewollt, aber der Beschwerdeführer habe seinen Kopf gehalten, damit er sich nicht habe bewegen können. Auch habe der Beschwerdeführer seine Hand (die von J.________) genommen und diese auf den Penis des Beschwerdeführers gehalten; dies über der Kleidung. Dabei sei der Penis des Beschwerdeführers steif geworden. Diese Berührung habe etwa eine Minute gedauert.