__ genötigt, ihm Penisbilder von sich zu schicken. So habe der Beschwerdeführer einmal gesagt, dass er (G.________) «Schwanzbilder» an junge «Meitschi» geschickt haben soll. Dies habe er aber gar nie gemacht. Der Beschwerdeführer habe ihm gesagt, dass er (G.________) angezeigt worden sei und er dafür CHF 800.00 bezahlen müsse. Ausserdem habe der Beschwerdeführer ihm gesagt, dass er ein «Schwanzbild» von sich an den Beschwerdeführer schicken müsse. Dies, um zu beweisen, dass das andere im Raum stehende Foto nicht von ihm sei.