_ vom 12. September 2023 geht hervor, dass der Beschwerdeführer einmal seine Hand in den Unterhosen von G.________ gehabt und ihn im Bereich des Penis berührt habe. Als er (G.________) den Beschwerdeführer gefragt habe, was er da mache, habe dieser die Hand weggenommen und gesagt, er habe etwas gesucht (vgl. Rapport Videoeinvernahme vom 18. September 2023, S. 4; KZM 23 1403). Zudem gaben die beiden mutmasslichen Opfer an, der Beschwerdeführer habe auch Geld von ihnen erpresst und G.________ genötigt, ihm Penisbilder von sich zu schicken.