1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen sexueller Handlungen mit Kindern, Pornografie, Erpressung und Nötigung. Mit Entscheid vom 20. Oktober 2023 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten an und verlängerte diese mit Entscheiden vom 19. Januar und 19. April 2024 um jeweils drei Monate; am 18. Juli 2024 verlängerte es die Untersuchungshaft um weitere fünf Monate, d.h. bis am 17. Dezember 2024.