25 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 25. März 2024/10. Juli 2024 (PEN 22 837 / Einstellung wegen Verletzung des Anklagegrundsatzes) wird gutgeheissen. Der Beschluss des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 25. März 2024/10. Juli 2024 wird aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an das Regionalgericht Bern-Mittelland zurückgewiesen. 2. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 10. Juli 2024 wird abgewiesen.