forumpoenale 1/2024, S. 17). 18. Die Alibibeschaffung kann sich zwar wesentlich erschweren, je unpräziser die Angaben sind. Der Umstand, dass Motorräder, Kleidung und Zubehör unter Motorradbekannten und Freunden ausgetauscht oder ausgeliehen worden sein sollen, bedeutet aber nicht per sei, der Beschuldigte sei auf eine möglichst enge zeitliche Eingrenzung der angeklagten Fahrten angewiesen, um sich wirksam verteidigen zu können. So gibt es vorliegend keinerlei Hinweise, wonach der Beschuldigte für konkrete Tage oder Zeiträume ein konkretes Alibi geltend machen will.