Impulse zur praxisorientierten Rechtswissenschaft, 2023, Rn 15). Mit Blick darauf kann es auch eine Verletzung des Anklagegrundsatzes (Unvereinbarkeit der Ankläger- und Richterrolle) darstellen, wenn vom Regionalgericht erwartet wird, die Tatzeiträume einzugrenzen. Zugleich ist es dem Gericht aber unbenommen, Beweise zu ergänzen bzw. zu vervollständigen, solange es dabei nicht die Rolle der Staatsanwaltschaft übernimmt. Staatsanwaltschaftliche Versäumnisse können durch gerichtliche Beweiserhebungen behoben werden, die (inhaltlich und bezüglich ihres Masses) übliche Bestandteile eines gerichtlichen Verfahrens sind.