15. Der Anklagegrundsatz dient der Überwindung des Inquisitionsprozesses, d.h. verlangt eine personelle Trennung von Ankläger und Richter (Unvereinbarkeit der An- kläger- und Richterrolle) im selben Verfahren (vgl. zu den verschiedenen Funktionen des Anklagegrundsatzes auch SCHNELL/STEFFEN/BÄHLER, a.a.O., S. 38 sowie NIGGLI/HEIMGARTNER, a.a.O., N. 2 zu Art. 9 StPO). Die Rollentrennung und damit die Unparteilichkeit des Gerichts kann u.a. dadurch beeinträchtigt werden, dass die Staatsanwaltschaft ihre Rolle nicht oder nur ungenügend wahrnimmt. Das kann dadurch geschehen, dass die Anklageschrift ungenügend formuliert ist (vgl. Art.