Oftmals war es zudem nicht möglich, ein spezifisches Jahr zu ermitteln. Teilweise lassen sich die Videos gestützt auf den Bericht des Kantonalen Tiefbauamts etwas näher eingrenzen (zum Bsp. vor Juli 2021 oder vor 21. Januar 2020 bzw. vor August 2021, allenfalls auf das Jahr 2019); dies ist aber mit einer Würdigung verschiedener Indizien verbunden. Zwar bestehen hinsichtlich des Videos GOPR2695.mp4 (Ziffer I. 1.5.3 der Anklageschrift) Hinweise, dass es tatsächlich gemäss vorhandener Metadaten am 3. September 2019 erstellt wurde (vgl. Aktennotiz vom 22. März 2020, pag.