und es schloss eine Beweiswürdigung betreffend Metadaten nicht aus (vgl. pag. 638, wonach das Beweisergebnis eventuell ergeben könne, dass diejenigen Videos, die gemäss Metadaten dasselbe Datum trügen, auch tatsächlich am selben Tag aufgenommen worden seien). Aus dem Bericht des Kantonalen Tiefbauamts vom 16. Februar 2024 geht hervor, dass auf mehreren Videos mit den aufgezeichneten Fahrten keine Anhaltspunkte für eine Zeitangabe ersichtlich sind. Oftmals war es zudem nicht möglich, ein spezifisches Jahr zu ermitteln.