12. Die Videos zu den mutmasslich inkriminierten Fahrten befinden sich in den Akten. Der Grossteil der Videofiles enthält als Erstelldatum einen Tag im September 2019 (vgl. Übersicht auf pag. 639). Mit Blick darauf, dass 9 Videofiles ein offensichtlich falsches Datum bzw. kein Datum enthalten, scheinen die Metadaten in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft keinen zweifelsfreien Schluss auf den Tatzeitpunkt zuzulassen, zumal auch die Uhrzeit teilweise falsch zu sein scheint (vgl. S. 13 des Einstellungsbeschlusses).