gung (auch) über die Plausibilität der Metadaten bzw. den Tatzeitraum zu befinden. Der Übergang zwischen dem, was die Staatsanwaltschaft zu untersuchen und das Regionalgericht im Rahmen der Beweiswürdigung zu beurteilen hat, ist daher in 19 der hier zu beurteilenden Konstellation fliessend, weshalb sich keine exakte Grenze ziehen lässt.