Für den Vorwurf des Driftens mit einem Personenwagen BMW beträgt der Tatzeitraum rund 19 Monate. Es trifft zu, dass sich die Staatsanwaltschaft damit vorbehält, dass sich jeder einzelne Sachverhalt gemäss der verschiedenen Anklageziffern an einem beliebigen Tag innerhalb des angegebenen Tatzeitraums und zudem jeder einzelne Vorwurf an einem anderen Tag ereignet haben könnte. Der Anklageschrift kann damit auch nicht entnommen werden, dass bzw. ob die Fahrten alle am selben Tag stattgefunden haben.