325 Abs. 1 Bst. f StPO impliziert eine nicht formalisti- 18 sche Auslegung, was nicht bedeutet, dass die Zeit nicht «möglichst kurz, aber genau» anzugeben wäre. Es hängt wesentlich von der Beweissituation und Gewährleistung effektiver Verteidigungsmöglichkeiten und damit von der Verfahrensfairness ab, ob ein längerer Zeitrahmen noch als im Sinne von Art. 325 Abs. 1 Bst. f StPO genügend bestimmt beurteilt werden kann.