Eventuell könnten Tatzeiten auf den Zeitraum Sommer/Herbst 2019 eingeschränkt werden. Sie werde diesbezüglich nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verteidigung näher Stellung nehmen. Eine Einschränkung der Anklageschrift zum jetzigen Zeitpunkt werde als schwierig angesehen, da es im Rahmen der Beweiswürdigung beurteilt werden könne, ob die Fahrten gemäss den Metadaten stattgefunden hätten (pag. 634). Darauf folgte der explizite Einstellungsantrag durch die Verteidigung, woraufhin die Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf die vorherigen Ausführungen an der Anklageschrift festhielt. Diese sei genügend.