andernfalls hätte es keine Hauptverhandlung angesetzt und Zeugen vorgeladen. D.h. aber nicht, dass eine Einstellung anlässlich der Hauptverhandlung eine Gehörsverletzung darstellt. Das Regionalgericht teilte der Staatsanwaltschaft explizit mit, eine Präzisierung dränge sich auf und könne nicht durch das Gericht erfolgen. Sie gab der Staatsanwaltschaft die Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Diese gab zunächst an, die Anklageschrift genüge ihrer Auffassung nach den gesetzlichen Erfordernissen. Eventuell könnten Tatzeiten auf den Zeitraum Sommer/Herbst 2019 eingeschränkt werden.