Das Regionalgericht hielt anlässlich der Hauptverhandlung fest, die seit der Anklageerhebung zusätzlich eingegangenen Dokumente inkl. die Aktennotiz vom 22. März 2024 (Zeitpunkt des Töff-Treffs auf dem Gurnigel) sollten nach Auffassung des Gerichts eine Eingrenzung des in der Anklageschrift sehr weit gefassten Tatzeitraumes erlauben. Es wies auf Widersprüche in der Anklageschrift bezüglich der Tatzeiträume hin und kam zum Schluss, eine Präzisierung bzw. Berichtigung des angeklagten Tatzeitraumes dränge sich auf. In einem Fall mit so vielen Einzelvorwürfen könne das nicht erst durch das Regionalgericht im Rahmen des Urteils erfolgen.