Die Staatsanwaltschaft beantragte am 15. November 2023 als Beweisergänzung die Einholung eines Berichts beim Tiefbauamt des Kantons Bern (unter Beilage der Videos der Fahrten und Angabe der Fahrtstrecken) mit der Frage, wann die jeweiligen Videos unter Berücksichtigung des Strassenbaus und der Umgebung erstellt worden seien. Zur Begründung wurde ausgeführt, die mutmasslichen Tatzeitpunkte könnten so genauer eingegrenzt werden (pag. 469). Dieser Beweisantrag hiess das Regionalgericht gut (pag.