Am 27. März 2023 edierte die Verfahrensleitung des Regionalgerichts verschiedene Dokumente aus anderen Verfahren (pag. 431 ff.). Mit Verfügung vom 20. September 2023 wurden die Parteien zur Hauptverhandlung vom 25. bis 27. März 2024 vorgeladen (pag. 439 ff.). Die Staatsanwaltschaft beantragte am 15. November 2023 als Beweisergänzung die Einholung eines Berichts beim Tiefbauamt des Kantons Bern (unter Beilage der Videos der Fahrten und Angabe der Fahrtstrecken) mit der Frage, wann die jeweiligen Videos unter Berücksichtigung des Strassenbaus und der Umgebung erstellt worden seien.