329 StPO mit Verweis). 8.3 Vorliegend präsentiert sich die Ausgangslage wie folgt: Nachdem das Regionalgericht mit Verfügung vom 20. Dezember 2022 die Anklage wegen teilweise fehlerhafter Nummerierung und sich daraus ergebenden Unklarheiten zur Verbesserung an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen hatte (pag. 401), reichte die Staatsanwaltschaft am 9. Januar 2023 eine entsprechend angepasste Anklageschrift ein (pag. 405). Am 27. März 2023 edierte die Verfahrensleitung des Regionalgerichts verschiedene Dokumente aus anderen Verfahren (pag.