Eventuell könnten Tatzeiten auf den Zeitraum Sommer/Herbst 2019 eingeschränkt werden. Diesbezüglich werde sie nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verteidigung näher Stellung nehmen. Danach wurde der Verteidigung die Gelegenheit zur Stellungnahme und zu eigenen Vorfragen gewährt (vgl. pag. 634). Sie stellte und begründete in der Folge den Antrag, das Strafverfahren sei wegen Verletzung des Anklagegrundsatzes einzustellen. Die Staatsanwaltschaft erhielt in der Folge erneut Gelegenheit, sich dazu zu äussern.