Die Formulierung «im Rahmen der Vorfragen» zeigt, dass damit nicht nur die Aufforderung an die Staatsanwaltschaft zur Stellungnahme verbunden war, sondern ihr damit auch die Gelegenheit eingeräumt wurde, eigene Vorfragen aufzuwerfen. Es gibt keine Hinweise, wieso der Staatsanwaltschaft nicht bewusst gewesen sein soll, dass dies auch die Möglichkeit war, eigene Vorfragen zu stellen, wenn es denn solche gegeben hätte.