6. Vorfragen In welcher Reihenfolge das Gericht und die Parteien allfällige Vorfragen aufwerfen können, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und wird demnach von der Verfahrensleitung bestimmt (SCHWENDENER, a.a.O., N. 8 zu Art. 339 StPO mit Verweis auf Art. 62 StPO). Vorliegend hat das Regionalgericht im Rahmen von Vorfragen/Vorbemerkungen (pag. 632) u.a. auf Widersprüche in der Anklageschrift bezüglich Tatzeiträumen sowie eine sich aufdrängende Präzisierung bzw. Berichtigung des angeklagten Tatzeitraumes hingewiesen (pag.