So oder anders kann das Gericht nicht auf den Entscheid zurückkommen, womit die Einstellung ab mündlicher Eröffnung formell gültig ist. Der schriftliche Beschluss enthält nebst der Begründung immer auch das Dispositiv. Aus dem Einstellungsbeschluss vom 25. März 2024/10. Juli 2024 ergibt sich, dass das Gericht am 25. März bzw. 10. Juli 2024 beschlossen hat, dass das Verfahren eingestellt wird. Es erschliesst sich der Beschwerdekammer nicht, weshalb daraus geschlossen werden soll, das Verfahren sei bis zum Beschluss vom 10. Juli 2024 formell noch nicht gültig eingestellt gewesen.