5. Nichteintreten auf die korrigierte Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vom 12. April 2024 Entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft entfaltet nicht erst der schriftlich begründete Beschluss vom 10. Juli 2024 Wirkung, sondern bereits der am 25. März 2024 mündlich eröffnete Beschluss des Regionalgerichts. Die zunächst falsche Auffassung des Regionalgerichts in seiner Verfügung vom 22. April 2024 ändert daran nichts. Wie bereits ausgeführt, ist eine mündliche Eröffnung des Einstellungsbeschlusses möglich und vorgesehen.