Es ist deshalb nicht zu beanstanden, dass das Regionalgericht auf Gesuch des Beschuldigten hin, die Formulierung wie folgt änderte: «Das Verfahren gegen den Beschuldigten wird wegen Verletzung des Anklagegrundsatzes eingestellt und eine schriftliche Ausfertigung inkl. der Nebenfolgen und Begründung für die nächsten Tage in Aussicht gestellt.»