Das schadet aber nicht. Effektiv hat das Regionalgericht eine Berichtigung eines Entscheids im Sinne von Art. 83 StPO vorgenommen. So ist nicht einzig strittig, ob das Protokoll die mündlich kommunizierte Eröffnung richtig bzw. vollständig wiedergibt, wie vom Regionalgericht ausgeführt, sondern es geht (auch) um die Frage des Inhalts des Dispositivs – d.h. die Frage, ob eine Einstellung erfolgt oder in Aussicht gestellt worden ist, was sich nicht unmissverständlich aus der ursprünglichen Formulierung des Dispositivs ergeben hat.