4.6 Zudem ist – entgegen den Vorbringen der Staatsanwaltschaft – eine vorab mündliche Eröffnung eines Einstellungsbeschlusses möglich und vorgesehen. Der Beschluss wurde vorliegend im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung gefällt, weshalb eine mündliche Eröffnung die Regel ist (vgl. Art. 84 und Art. 69 Abs. 1 StPO sowie Urteil des Bundesgerichts 6B_654/2016 vom 16. Dezember 2016 E. 2.2. [nicht publizierte Erwägung in BGE 143 IV 40], vgl. auch ACHERMANN, in: Basler Kommentar Schweizerische Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2023, N. 71 zu Art. 329 StPO). In Art. 84 Abs. 1 bis 4 StPO werden zwar explizit nur die Urteile bzw. in Art.