7 telfrist laufe, was bei Vorliegen der schriftlichen Begründung der Fall sei. Nur deshalb wurde in Erwägung gezogen, die Staatsanwaltschaft könne ihre Anklage noch zurückziehen. Auf die Frage, welche Rechtswirkungen mit dem mündlich eröffneten Einstellungsbeschluss verbunden sind, wird die Beschwerdekammer nachfolgend noch eingehen. Die Beantwortung dieser Frage ist aber nicht relevant für die Beurteilung, ob das Gericht eine Einstellung mündlich eröffnet hatte oder nicht. Eine Kehrtwende liegt daher nicht vor.