Ihre Schlussfolgerung, wonach eine mündlich eröffnete Einstellung nicht erfolgt sei, verdient somit keinen Rechtsschutz. 4.5 Die Verfügung der Verfahrensleitung des Regionalgerichts vom 22. April 2024 ändert daran nichts. Zwar zog sie in Erwägung, das Verfahren auf der Basis der neuen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vom 12. April 2024 fortzusetzen (pag. 689 ff.) und hielt fest, ein definitiver Einstellungsbeschluss sei am Termin nicht ergangen.