Entgegen den Vorbringen der Staats- und Generalstaatsanwaltschaft geht aus dem im Anschluss an die Hauptverhandlung vom 25. März 2024 verfassten Zeitungsartikel (pag. 703) deutlich hervor, dass das Verfahren eingestellt worden ist. Zwar ist es nicht ausgeschlossen, dass der Medienvertretende dies allenfalls falsch verstanden hat. Da er aber in diesem Zusammenhang sogar einen Teil der Begründung des Regionalgerichts wiedergibt, scheint ein Irrtum eher ausgeschlossen. Wie bereits erwähnt, macht bei einer erst in Aussicht gestellten Einstellung eine mündliche Begründung keinen Sinn.