Erst nach Erhalt des Hauptverhandlungsprotokolls und der darin enthaltenen Formulierung hatte sie potenziell Grund zur Annahme, eine Einstellung sei allenfalls nur in Aussicht gestellt. Mit Blick auf den soeben beschriebenen Hintergrund durfte sie indessen trotz der unklaren, missverständlichen Formulierung im Hauptverhandlungsprotokoll nicht einfach davon ausgehen, die Einstellung sei nur geplant gewesen und das Verfahren noch nicht abgeschlossen.